Lohnbuchhaltung in Polen

Damit Ihre Arbeitnehmer in Polen stets den korrekten Lohn ausgezahlt bekommen, übernehme ich mir der Lohnbuchhaltung die Abrechnung der Lohn- und Gehaltszahlungen Ihres Unternehmens. Zudem kümmere ich mich um die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen.

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung, Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen, Berufsgenossenschaftsmeldungen, LSt-Bescheinigungen, -Buchungslisten, Überweisungsträger, Schecks, Datenübermittlungen an Banken, Finanzbehörden und Krankenkassen
  • Beratung bei Aushilfen
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Finanzbuchhaltung in Polen in System DATEV

Eine gründliche Finanzbuchhaltung ist Voraussetzung um zuverlässig das Gesamtergebnis Ihres Unternehmens zu ermitteln. Sie dient dem Finanzamt um Steuervorauszahlungen zu berechnen und bildet die Grundlage für Ihr wirtschaftliches Handeln. Benötigen Sie einen Kredit bei Ihrer Bank, wird u.a. Ihre Finanzbuchhaltung ebenfalls als Berechnungsgrundlage heran gezogen. Zudem bildet sie die Basis für Ihren Jahresabschluss und die damit einhergehenden Steuererklärungen.

  • Erstellen der Finanzbuchhaltung
  • Offene Postenliste
  • Kostenstellenbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassender Meldungen
  • Laufende Beratung in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht,

Jahresabschluss

Ich berate Sie und übernehme Ihren Jahresabschluss, sowie alle gesetzlich notwendigen Veröffentlichungen.

Ihr Jahresabschluss und dessen Hauptbestandteile, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres. Für Ihre Kapitalgesellschaft erstelle ich zusätzlich den Anhang, sowie gegebenenfalls den Lagebericht.

Mit dem Jahresabschluss erfüllen Sie nicht nur eine Informationsfunktion für Gesellschafter, Anteilseigner oder Banken (bei einer etwaigen Kreditvergabe), sondern ebenso eine Zahlungsbemessungsfunktion – welche u.a. zusammen mit den einhergehenden Steuererklärungen die Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens bildet.

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht
  • Erstellung eines Anhangs
  • Erstellung von Eröffungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung oder Aufgabe bzw. Liquidation

Prüfen Sie unsere Dienstleistungen:

Als Teil unserer Geschäfts wir bieten professionelle und umfassende Dienstleistungen in:

Kancelaria podatkowa WrocławBUCHFÜHRUNG
Kancelaria podatkowa Wrocław VERWALTUNG HR UND GEHALTSABRECHNUNG
Kancelaria podatkowa WrocławSTEUERBERATUNG
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